LkSG
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Unser Anspruch

Wir versorgen die rund 250.000 Soldatinnen und Soldaten sowie die zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundeswehr mit Bekleidung und persönlicher Ausrüstung. Der Fachbereich Einkauf ist ein wesentlicher Teil der Wertschöpfungskette. Als Dienstleister und Berater stellen wir die Bedürfnisse des Kunden Bundeswehr in den Mittelpunkt. Die Gewährleistung der Versorgungssicherheit ist dabei oberstes Ziel.

Neben dem Qualitätsbewusstsein steht die Nachhaltigkeit mit den drei Säulen Soziales, Ökologie und Ökonomie im Fokus der Beschaffung. Nur eine Versorgung, die auf der Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards basiert, ist eine nachhaltige Versorgung. Vor dem Hintergrund dieser Verantwortung ist die Einhaltung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette nach dem Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für uns selbstverständlich. Ein menschenrechtliches oder umweltbezogenes Risiko im Sinne dieses Gesetzes ist ein Zustand, bei dem aufgrund tatsächlicher Umstände mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Verstoß gegen eines der folgenden Verbote droht:

Kinderarbeit

Missachtung der Vereinigungsfreiheit

Zwangsräumung und Landraub

Umweltschädigende Handhabung von Abfällen inkl. Ein- und Ausfuhr gefährlicher Abfälle

Zwangsarbeit

Ungleichbehandlung in
der Beschäftigung (Diskriminierung)

Widerrechtlicher Einsatz von Sicherheitskräften

Sklaverei

Missachtung des Mindestlohns

Verstöße gegen das Quecksilberverbot

Missachtung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Schädliche Umweltverschmutzung

Verbot persistenter
organischer Schadstoffe

Unsere Werte

Im Zuge der Fokussierung auf das Thema Nachhaltigkeit, haben wir uns intensiv mit den 17 Nachhaltigkeitszielen - Sustainable Development Goals (SDGs) - der Vereinten Nationen auseinandergesetzt und die vier für unsere Geschäftstätigkeit maßgeblichen ausgewählt. Diese bilden die Basis für die geplante Nachhaltigkeitsstrategie der BwBM.

Die Textil- und Bekleidungsindustrie ist eine der wichtigsten Konsumgüterbranchen Deutschlands. Die Branche ist stark von der Globalisierung der Märkte geprägt. Die Prozessstufen der Textilherstellung, die besonders starke Belastungen für die Umwelt hervorrufen, sind Anbau und Produktion der Rohfasern sowie die Textilveredelung.*
 

Die Grundsatzerklärung legt unsere Menschen-rechtsstrategie dar. Sie umfasst unser Bekenntnis zu einer verantwortungsvollen Unternehmensführung, unsere Leitprinzipien und Hauptziele in Bezug auf die Wahrung der Menschenrechte und die Umwelt. 

Ihre Ansprechpartner

Oliver Schneider
Risikomanger LkSG

<p><strong>Oliver Schneide</strong>r<br /> Risikomanger LkSG</p>

Tel.: +49 172 390 8306     oliver.schneider(at)bwbm.de

Michael Braun
Menschenrechtsbeauftragter

<p><strong>Michael Braun</strong><br /> Menschenrechtsbeauftragter</p>

Tel.: +49 172 741 6493     michael.braun(at)bwbm.de

Risikomanagement

Unsere Compliance Managerin, unser Risikomanger LkSG und der Menschenrechts-beauftragte arbeiten eng zusammen, um unseren eigenen Ansprüchen und den Anfor-derungen des LkSG gerecht zu werden.

Die Compliance Managerin ist nicht nur primäre Ansprechpartnerin für eventuelle Beschwerden, sondern sorgt gemeinsam mit den Beauftragten Arbeitssicherheit und Umweltschutz dafür, dass das Handeln im eigenen Geschäftsbereich alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Der Risikomanager LkSG verantwortet die Risikoanalyse, koordiniert Präventions- und Abhilfemaßnahmen, die von den jeweiligen Fachbereichen durchgeführt werden. Außerdem nimmt er Beschwerden entgegen und geht diesen nach. Darüber hinaus koordiniert er die Dokumentation aller Bemühungen und bereitet den BAFA-Bericht vor.

Der Menschenrechtsbeauftragte nimmt eine unabhängige auditierende Funktion wahr und überprüft regelmäßig die Wirksamkeit des Risikomanagements, also Wirkung der ergriffenen Präventions- und Abhilfemaßnahmen.

Die Compliance Managerin, der Menschenrechtsbeauftragte und der Risikomanager (LkSG) sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und handeln im Rahmen der Fallbearbeitung weitestgehend fachlich unabhängig und eigenverantwortlich. Wenn fachlich notwendig, werden weitere interne oder externen Experten im Rahmen der Untersuchung einbezogen.

Beschwerdeverfahren

Sie haben Kenntnis von Menschenrechts- oder Umweltrisiken oder von Verstößen gegen Menschrechte oder Umwelt-auflagen? Diese stehen in direktem Zusammenhang mit der BwBM, mit einem Lieferanten oder Sublieferanten der BwBM? Wenden Sie sich an uns!

Alle Hinweise werden von der Compliance Managerin entgegengenommen und gemäß unseren internen Vorgaben und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen sowie des Hinweisgeberschutzes bearbeitet und untersucht. Die Compliance Managerin prüft, ob es sich um Verstöße gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz handelt und leitet diese an den Risikomanager LkSG weiter.

Die Compliance Managerin, der Menschenrechtsbeauftragte und der Risikomanager (LkSG) sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und handeln im Rahmen der Fallbearbeitung weitestgehend fachlich unabhängig und eigenverantwortlich. Wenn fachlich notwendig, werden weitere interne oder externen Experten im Rahmen der Untersuchung einbezogen.

Damit Ihr Hinweis korrekt bearbeitet werden kann, ist es wichtig, dass der Inhalt so verständlich wie möglich ist. Er muss auch von Personen nachvollzogen werden können, die nicht bei der BwBM arbeiten und die Kollegen und Prozesse vielleicht nicht so gut kennen wie Sie. Bitte versuchen Sie bei Ihrer Meldung die fünf W-Fragen zu berücksichtigen:

  • Wo? Name und Adresse des Unternehmens und Bereichs
  • Wer? Handelnde Personen oder Bereiche
  • Was? Was genau ist vorgefallen
  • Wann? Wann hat sich der Vorfall ereignet
  • Wie? Streichen?

Alle Personen (intern und extern) oder Interessengruppen können sich an uns wenden.

Ihre Meldung kann sich auf alle Menschenrechts- und Umweltschutzbestimmungen beziehen, die im Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz aufgeführt sind, z.B.:

  • Risiken/Verletzungen von Menschenrechten
  • Nichteinhaltung des Arbeitsschutzes (nach nationalen Vorschriften)
  • Kinderarbeit unter dem zulässigen Mindestalter/Zwangsarbeit/Sklaverei
  • Missachtung der Vereinigungsfreiheit
  • Diskriminierung (Abstammung, Behinderung, Alter, Geschlecht, Religion)
  • Verweigerung einer angemessenen Entlohnung (nach nationalen Bestimmungen)


Umweltrisiken/-belastungen:

  • Verbot der Behandlung von Quecksilberabfällen,
  • Verbot der Herstellung und Verwendung persistenter organischer Schadstoffe
  • Verbot der nicht umweltgerechten Handhabung, Sammlung, Lagerung und Beseitigung von Abfällen
  • Verbot der Einfuhr und Ausfuhr gefährlicher Abfälle.

Nadine Evang
Interne Compliance Managerin

Edmund-Rumpler-Straße 8-10
51149 Köln
Tel.: +49 2203 - 9128 633
nadine.evang(at)bwbm.de
compliance(at)bwbm.de


Dr. Kathrin J. Niewiarra
Externe Ombudsperson

ELKE SCHAEFERRECHTSANWÄLTE
Philippistrasse 11
14059 Berlin
Tel: +49 30 - 403 6750 – 40
bwbm(at)ra-elkeschaefer.de
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