Die E-Rechnungs-Verordnung (E-Rech-VO) gilt grundsätzlich für alle Rechnungen, mit denen eine Lieferung oder eine sonstige Leistung abgerechnet wird und die nach Erfüllung von öffentlichen Aufträgen ausgestellt wurden.
Von der Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung sind Rechnungen ausgenommen,
Bitte beachten Sie jedoch auch, dass wir für bestimmte Bestellvorgänge und Lieferanten einheitliche Abwicklungsprozesse installieren müssen. Bitte fragen Sie in Zweifelsfällen bei Ihrem zuständigen Ansprechpartner im Einkauf der BwBM nach. Oder senden Sie bei Fragen eine Email an die Finanzbuchhaltung unter fibu(at)bwbm(dot)de.
Die Leitweg-ID ist eine Pflichtangabe bei XRechnungen, sie funktioniert wie eine Adresse. Anhand der Leitweg-ID können Rechnungen als BwBM-Rechnungen erkannt werden. Bei XRechnungen muss die Leitweg-ID in unveränderter Form angegeben werden.
Sie erhalten die Leitweg-ID zusammen mit der Bestellung von der BwBM.
Nein, möglich ist nur das Format XRechnung (XML-Datei) oder die manuelle Erfassung.
Es sind keine besonderen IT-technischen Voraussetzungen für die elektronische Rechnungsstellung erforderlich. Haben Sie keine eigene Software für das Erstellen von XRechnungen, nutzen Sie einfach die webbasierten Eingabemasken der OZG-RE für Ihre Rechnungsstellung. Dafür brauchen Sie lediglich einen Internetzugang.
Bei technischen Fragen wenden Sie sich bitte per Mail an: sendersupport-xrechnung(at)bdr(dot)de.
PEPPOL (Pan-European Public Procurement OnLine) ist ein Standard zum sicheren und verlässlichen elektronischen Datenaustausch und -transport – zum Beispiel von elektronischen Rechnungen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website von PEPPOL.
XML (Extensible Markup Language) ist eine maschinenlesbare Sprache zur Darstellung hierarchisch strukturierter Daten in einer Textdatei. XML hat sich in den vergangenen Jahren zu einem Standard bei der Datenübermittlung entwickelt. Der Datenaustauschstandard XRechnung nutzt XML.